Häusliche Pflege · SGB XI

Zu Hause pflegen – welche Hilfen Ihnen zustehen

So lange wie möglich in der vertrauten Umgebung bleiben – für die meisten Menschen ist das entscheidend für ihre Lebensqualität. Hier finden Sie eine verständliche Übersicht der Leistungen der sozialen Pflegeversicherung.

Antrag

Begutachtung durch den MDK

Nach Ihrem Antrag beauftragt die Pflegekasse den Medizinischen Dienst (MDK). Der Gutachter kommt zu Ihnen nach Hause und ermittelt, wie selbstständig Sie noch sind und wie viel Unterstützung Sie im Alltag benötigen. Auf dieser Grundlage wird Ihr Pflegegrad festgelegt.

Geldleistung

Pflegegeld

Übernehmen Angehörige, Bekannte oder andere nicht erwerbsmäßig Pflegende die Betreuung, erhält der Pflegebedürftige Pflegegeld. Es gilt nicht als Einkommen und muss nicht versteuert werden.

Sachleistung

Pflegesachleistung

Häusliche Pflege durch einen Pflegedienst wird als Sachleistung erbracht – das Geld fließt direkt an den Dienst. Welchen Pflegedienst Sie wählen, steht Ihnen frei; wichtig ist nur ein Versorgungsvertrag mit der Pflegekasse. Diesen haben wir.

Auszeit

Verhinderungspflege

Ist die Pflegeperson krank oder im Urlaub, übernimmt eine Ersatzpflege bis zu vier Wochen im Jahr. Durch einen Pflegedienst zahlt die Kasse bis zu 1.550 € pro Kalenderjahr.

bis 1.550 € / Jahr
Im Detail

Alle Leistungen der Pflegeversicherung

Tippen Sie auf einen Punkt, um mehr zu erfahren. Bei Fragen beraten wir Sie jederzeit persönlich.

Teilstationäre Pflege (Tages- & Nachtpflege)

Wenn die Pflegeperson Zeiten überbrücken muss, kann die Betreuung in einer Einrichtung der Tages- oder Nachtpflege eine gute Lösung sein. Die Pflegekasse beteiligt sich an den Kosten der Pflege, der medizinischen Behandlung sowie an den Transportkosten. Auch eine Kombination mit Sach- oder Geldleistungen ist möglich.

Kurzzeitpflege

Eine vorübergehende Unterbringung in einem Pflegeheim kann nötig sein, wenn zum Beispiel:

  • • im Anschluss an einen Krankenhausaufenthalt die Wohnung umgebaut werden muss;
  • • die Pflegeperson plötzlich ausfällt und keine Ersatzpflege verfügbar ist;
  • • sich die Pflegebedürftigkeit vorübergehend erheblich verschlimmert.

Die Pflegekasse zahlt für die pflegerische Versorgung, die medizinische Behandlungspflege und die soziale Betreuung. Zusätzlich wird die Hälfte des Pflegegelds weiterbezahlt.

Zusätzliche Betreuungsleistung (u. a. Demenz)

Altersverwirrte, demenzkranke, geistig behinderte oder psychisch kranke Menschen benötigen verstärkt Beaufsichtigung. Dafür können zusätzliche Betreuungsleistungen beantragt werden – je nach Aufwand 100 € (Grundbetrag) oder 200 € monatlich (erhöhter Betrag). Über das Jahr sind so bis zu 1.200 €, in schwereren Fällen bis zu 2.400 € möglich. Die Kosten werden nach Vorlage der Rechnungen erstattet und sind zweckgebunden. Diese Leistung kann auch ohne Einordnung in einen Pflegegrad gezahlt werden.

Zuschuss zu Umbaumaßnahmen

Die Pflegekasse beteiligt sich an den Kosten für einen Umbau der Wohnung, in der die häusliche Pflege stattfindet – vorausgesetzt, dadurch wird:

  • • die häusliche Pflege erst möglich;
  • • die häusliche Pflege in erheblichem Maße erleichtert;
  • • eine selbstständigere Lebensweise wiederhergestellt.
Pflegehilfsmittel

Die Pflegekasse übernimmt die Kosten für Pflegehilfsmittel, die die häusliche Pflege erleichtern. Man unterscheidet zwei Arten:

  • Zum Verbrauch bestimmt – z. B. Desinfektionsmittel oder Einmalhandschuhe. Hierfür werden bis zu 31 € monatlich berechnet.
  • Technische Hilfen – nicht zum Verbrauch bestimmt und bevorzugt geliehen, z. B. Pflegebetten oder Hausnotrufsysteme. Der Pflegebedürftige (ab 18 Jahren) trägt grundsätzlich 10 % der Kosten, maximal 25 €.

Unsicher, welche Leistung die richtige ist?

Wir kennen die Wege durch Anträge und Pflegegrade. Lassen Sie uns gemeinsam schauen, was Ihnen zusteht – kostenfrei und unverbindlich.