Begutachtung durch den MDK
Nach Ihrem Antrag beauftragt die Pflegekasse den Medizinischen Dienst (MDK). Der Gutachter kommt zu Ihnen nach Hause und ermittelt, wie selbstständig Sie noch sind und wie viel Unterstützung Sie im Alltag benötigen. Auf dieser Grundlage wird Ihr Pflegegrad festgelegt.